Reglementierte und permanent überwachte Tätigkeiten

Kernkraftwerke unterliegen sehr strengen Vorschriften zum ständigen Schutz der Menschen und der Umwelt. Wie alle französischen Kraftwerke untersteht die Fessenheimer Anlage der unabhängigen französischen Behörde für nukleare Sicherheit („Autorité de sûreté nucléaire“), die für den Staat die vorschriftsmäßige Beachtung der Sicherheitsanforderungen überwacht.

Kernkraftwerke unterliegen sehr strengen Vorschriften zum ständigen Schutz der Menschen und der Umwelt. Wie alle französischen Kraftwerke untersteht die Fessenheimer Anlage der unabhängigen französischen Behörde für nukleare Sicherheit („Autorité de sûreté nucléaire“), die für den Staat die vorschriftsmäßige Beachtung der Sicherheitsanforderungen überwacht.

  • 35 000

    Schulungsstunden für die Mitarbeiter

  • 15

    Inspektionen der Autorité de sûreté nucléaire im Jahr 2020

  • 7

    Prüfungen der Krisenmanagement-Maßnahmen im Jahr 2020

Die Ergebnisse der Überwachung der Umwelt im Umkreis des Kraftwerks werden an das nationale Netz für die Strahlenmessung in der Umwelt weitergeleitet. Dieses Netz wurde von der Autorité de sûreté nucléaire eingerichtet und wird heute vom französischen Institut für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit („Institut de radioprotection et de sûreté nucléaire“) geleitet. Die Daten stehen auf ihren Webseiten zur Einsicht bereit.

Besuchen Sie die Webseite mesure-radioactivite.fr

Die Umwelt als tägliches Anliegen

Hier finden Sie die monatlichen Daten zur Überwachung und Kontrolle der Umwelt im Kraftwerk von Fessenheim.

Newsletter herunterladen

Votre navigateur ne prend pas en compte le javascript.

Pour vous permettre d'accéder à l'information, nous vous proposons de consulter la vidéo dans un nouvel onglet.

Vorbeugung und Umgang mit Risiken

Auch wenn das Unfallrisiko extrem niedrig ist, haben das Kraftwerk Fessenheim und die Präfektur des Departement Haut-Rhin dennoch eine straffe Organisation für den Umgang mit Krisensituationen eingerichtet.

Vorhandene Notfallmaßnahmen

Referenzdokumente zum Herunterladen

Als Kernkraftwerkbetreiber unterliegt EDF einer Verpflichtung zur Bereitstellung transparenter Informationen gemäß Artikel L 125-10 des französischen Umweltgesetzbuchs. Das Kraftwerk Fessenheim verpflichtet sich daher zur Erstellung eines jährlichen Berichts zur Information der Öffentlichkeit über seine Tätigkeiten.