Wie viele andere industrielle Anlagen hat auch der Betrieb von Kernkraftwerken oder der Rückbau eines Kernkraftwerks, Auswirkungen auf die Umwelt durch die Abgabe von flüssigen und gasförmigen Stoffen, unabhängig davon, ob sie radioaktiv sind oder nicht.
Diese Vorschriften werden festgesetzt um sicherzustellen, dass keine Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen entstehen.
Darüber hat jedes Kernkraftwerk im Rahmen der Verpflichtungen von EDF und der ISO-Norm 14 001 eine Organisation um eine optimale Verwaltung der Emissionen zu gewährleisten, insbesondere mit der Verringerung der Abläufe bereits an der Quelle, besonders durch Wiederverwertung und der Verringerung der Emissionen radioaktiver oder chemischer Stoffe durch geeignete Behandlung.
Infolge des Bescheids der französischen Kommission für den Zugang zu Verwaltungsdokumenten (CADA) vom 22. Juli 2021 werden die Register der radioaktiven Emissionen, die gemäss der INB-Verordnung monatlich an die Behörde für nukleare Sicherheit (Atomaufsichtsbehörde – ASN) übermittelten, werden auch auf der Website des Kernkraftwerks Fessenheim veröffentlicht für einen Zeitraum von 24 Monaten.